Allgemeine Geschäfts­bedingungen der „CrossFit Saarbrücken GmbH“

§ 1 Allgemeine Informationen, Vertragsgegenstand, Vertragspartner, Teilnehmer, Veranstaltungsort

1.1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist CrossFit-Training (nachfolgend auch „Veranstaltung“ genannt). CrossFit-Training ist ein Konditions- und Koordinationstraining und wird von Christoph Schneider sowie von Ihm beauftragten Trainern eigenverantwortlich veranstaltet. Der Veranstaltung liegen die nachstehenden Teilnahmebedingungen und die Geschäftsbedingungen der Veranstalter zu Grunde. Dem Teilnehmer sind diese bekannt. Er erklärt sich damit einverstanden und erkennt sie mit seiner Anmeldung verbindlich an. Bei Minderjährigen ist das Formular zur Einverständniserklärung durch die Erziehungsberechtigten auszufüllen.

1.2 Vertragspartner

Vertragspartner sind der Teilnehmer und die CrossFit Saarbrücken GmbH, Römerstadt 8, 66121 Saarbrücken (nachfolgend auch „Veranstalter“). Teilnehmer müssen grundsätzlich 18 Jahre alt sein und bestätigen dies mit ihrer Anmeldung. Die Veranstalter behalten sich für bestimmte Kurse die Entscheidung vor, auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen; in diesem Fall ist bei der Anmeldung das Formular zur Einverständniserklärung durch den Erziehungsberechtigten auszufüllen.

1.3 Veranstaltungsort

Veranstaltungsort ist Römerstadt 8, 66121 Saarbrücken. Die Veranstalter behalten sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einzelne Trainingsveranstaltungen inhaltlich abzuändern bzw. im Ganzen abzusagen. Solche Änderungen werden rechtzeitig auf der Webseite www.­crossfitsaarbruecken.de ­bekannt­gegeben.

§ 2 Risikobelehrung, Haftung, Unfälle und Verletzungen, Sicherheits­maßnahmen

2.1 Risikobelehrungen

Bei der Veranstaltung wird der Körper der Teilnehmer stark beansprucht, so dass gesundheitliche und sonstige Gefahren im Rahmen der Veranstaltung von den Veranstaltern nicht vollkommen ausgeschlossen werden können. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es sich bei den sportlichen Aktivitäten während des CrossFit-Trainings um körperlich anstrengende Aktivitäten handelt. Bei Bedarf sollte die Durchführung der Trainingseinheit eigenverantwortlich abgebrochen werden.

Grundsätzlich sollte der Teilnehmer darauf achten, bei guter Gesundheit zu sein. Des Weiteren sollten die Unfallgefahren, im Rahmen der bei der Veranstaltung benutzten Geräte (bspw. Langhantel und Kettlebell), bedacht werden. Außerdem sollte die hohe Trainingsintensität im Falle einer vorherigen Nahrungsaufnahme berücksichtigt werden.

2.2 Haftung

Die Haftung der Veranstalter wird ausgeschlossen; dies gilt nicht für Schäden, die ­auf­ einer ­grob fahrlässigen oder ­vorsätzlichen­ Pflichtverletzung­ der ­Veranstalter oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Veranstalter ­oder ­einer ­Verletzung ­vertragswesentlicher­ Pflichten ­beruhen ­und ­nicht ­für­ Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf­ einer ­zumindest ­fahrlässigen ­Pflichtverletzung­ der ­Veranstalter ­oder ­eines­ gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Veranstalter beruhen. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Von ­Seiten ­der ­Veranstalter ­werden ­keinerlei ­Bewachungs- ­oder ­Obhutspflichten­ in Bezug auf in die Räumlichkeiten des Veranstaltungsortes eingebrachte Sachen oder Wertgegenstände übernommen.

2.3 Unfälle und Verletzungen

Unfälle und Verletzungen von Besuchern und Teilnehmern während der Veranstaltung sind den Veranstaltern sofort zu melden.

2.4 Sicherheitsmaßnahmen

Den Anweisungen der Veranstalter bzw. der von diesen beauftragten Trainern ist jederzeit vollständig und unverzüglich Folge zu leisten. Die Veranstalter bzw. die ­von­ diesen ­beauftragte­ Trainer ­sind ­berechtigt,­ Teilnehmer ­jederzeit, ­d. h.­ auch während der laufenden Veranstaltungen, unter der Angabe von berechtigten Gründen auszuschließen.

§ 3 Preise, Zahlungssystem und Bankeinzug

3.1. Buchung der Kurseinheiten

Um sich zu den Trainingseinheiten in der Woche anmelden zu können, ist zunächst eine Registrierung des Teilnehmers in der Buchungsapp „Eversports“ notwendig. Mit den generierten Login-Daten kann sich der Teilnehmer jederzeit anmelden und hat Zugang zu dem Online-Kalender. Dort kann sich der Teilnehmer seine Wunsch-Termine buchen. Die Buchung ist verbindlich. Eine Stornierung der Termine im Online-Kalender ist möglich. Erfolgt die Stornierung 2 Stunden vor Trainingsbeginn, so bekommt der Teilnehmer die Trainingseinheit erstattet. Bei Nichterscheinen ohne Stornierung oder einer Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt als mindestens 2 Stunden vor Trainingsbeginn wird die Trainingseinheit berechnet.

3.2 Preise

Der Preis für eine Einzelkursteilnahme beträgt zurzeit 18,- €. Der Preis für eine 10er Karte beträgt zurzeit 155,- €. Die Kosten für ein Abo über sechs Monate betragen 95,- € monatlich für acht Trainingseinheiten im Monat, 115,- € monatlich für 16 Trainingseinheiten im Monat und 135,- € monatlich für unbegrenzt viele Trainingseinheiten im Monat. Die Kosten für ein Abo über zwölf Monate betragen 85,- € monatlich für acht Trainingseinheiten im Monat, 105,- € monatlich für 16 Trainingseinheiten im Monat und 125,- € monatlich für unbegrenzt viele Trainingseinheiten im Monat. Das Partnerabo bezieht sich auf Lebensgemeinschaften, die den gleichen Wohnsitz­haben.­ Es­ wird­ ein­ Rabatt ­von ­10 %­ ­auf ­das ­günstigere ­Abo ­gewährt. ­Schüler,­ Studenten, Polizeibeamte, Bundes- und Berufsfeuerwehr erhalten auf ein Abo monatlich­ 10 %­ Nachlass.­ Bei­ Zahlung­ von­ einem­ 1­ Jahres­ Abo­ im­ Voraus­ wird­ ein­ Rabatt ­von ­10 %­ gewährt. ­Abos ­können ­nicht ­miteinander­ kombiniert ­werden. Das Abo verlängert sich automatisch um die Grundlaufzeit, wenn es nicht mindestens einen Monat vor Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform. Nähere Informationen zur Buchung und den Trainingseinheiten können auf der Homepage­ www.crossfitsaarbruecken.de­ abgerufen­ werden.­ Die­ Veranstalter­ behalten sich vor, die Preisgestaltung jederzeit zu ändern. Preisänderungen werden ­per ­E-Mail ­oder ­auf ­www.crossfitsaarbruecken.de­ bekannt­gegeben.

3.3 Zahlungssystem und Bankeinzug

Nach einem kostenlosen Probetraining füllt der Teilnehmer eine Anmeldung aus, bei der er seine Bankdaten angibt und erteilt damit den Veranstaltern die Einzugsermächtigung.­ Im ­Kurskalender ­auf­ www.crossfitsaarbruecken.de­­ kann­ sich der Teilnehmer seine Wunsch-Termine buchen.

Hat der Teilnehmer sich für die Einzelkursteilnahme entschieden, bekommt er am Ende des Monats eine Abrechnung über die gebuchten Termine. Diese werden dann von dem angegebenen Konto abgebucht. Hat der Teilnehmer sich für eines der Abos entschieden, wird der Beitrag zum 4. eines jeden Monats abgebucht. Das Datum der Abbuchung richtet sich nach dem Datum der Anmeldung. Dem Teilnehmer wird die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb von fünf Werktagen zwischen Fälligkeit der Rechnung und Einziehung die Berechtigung der einzuziehenden Forderung zu prüfen. Eventuell entstandene Bearbeitungskosten hinsichtlich einer Rückbuchung mangels Deckung des Kontos sind vom Teilnehmer zu ersetzen.

§ 4 Schlussbestimmungen

Der ­Teilnehmer ­ist ­verpflichtet, ­die ­Veranstalter ­von ­jeder ­Änderung ­seiner ­Anschrift unverzüglich zu unterrichten. Solange eine solche Mitteilung durch den Teilnehmer nicht nachgewiesen werden kann, gilt die bis dahin bekannte Anschrift als weiterhin gültige Anschrift des Teilnehmers. Das Recht zur Aufrechnung mit eigenen Ansprüchen steht dem Teilnehmer nur zu, wenn diese unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur möglich, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung im unternehmerischen Verkehr zulässig ist, ist der Gerichtsstand am jeweiligen aktuellen Sitz der Veranstaltung. Erfüllungsort ist ebenfalls der aktuelle Sitz des Veranstaltungsortes.

Stand: Januar 2023